Kopfläuse
Sollten Sie bei Ihrem Kind einen Lausbefall feststellen, bitten wir um entsprechende Behandlung und um Ihre schriftliche Bestätigung, dass dem Schulbesuch nichts mehr entgegensteht. Sie erhalten in diesem Fall einen Elternbrief auf dem Sie die Behandlung ggf. dokumentieren sollen. Die Vorsichtsmaßnahme dient dem Schutz aller Kinder und Lehrer sowie Mitarbeiter der Schule. Vielen Dank für Ihr Verständnis
Hier finden Sie Informationen des Bayerisches Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu Infektionserkrankungen und anderen Gesundheitsrisiken: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Infektionsschutz/Laeuse.html
Meldepflichtige Krankheiten: Gemeinsam schützen