Der Antrag auf Unterrichtsbefreiung ab einem vollen Schultag muss von der Lehrkraft und von der Schulleitung genehmigt werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss spätestens eine Woche vorher bei der Klassenlehrkraft abgegeben werden.
Auch Arztbesuche oder andere Termine, die nur wenige Unterrichtsstunden betreffen und alternativlos während der Unterrichtszeit stattfinden müssen, werden mit der Klassenlehrkraft abgeklärt und müssen von dieser und der Schulleitung genehmigt werden. Geben Sie bitte auch hierfür den Antrag auf Befreiung vom Unterricht spätestens einen Tag vorher bei der Klassenlehrkraft ab.
Es werden grundsätzlich keine Anträge zur Urlaubsverlängerung genehmigt (günstigere Flugpreise, vorgezogene oder verlängerte Ferien etc.).
Falls der Flug ohne Absprache mit uns bereits gebucht wurde, sind auch anfallende Stornokosten für gebuchte Flüge innerhalb der Schulzeit kein Grund für eine Befreiung vom Unterricht.