Der Klassenelternsprecher (KES) nimmt die Belange der Eltern der Schüler seiner Klasse wahr, analog dem Elternbeirat, der die Belange der Eltern der Schüler einer Schule wahrnimmt:
- Vertrauensverhältnis zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften vertiefen.
- Interesse und Verantwortung der Erziehungsberechtigten für die Erziehung und Bildung ihrer Kinder wahren und pflegen.
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Erziehungsberechtigten mit den jeweiligen Lehrkräften oder dem Klassenleiter besprechen.
- Zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften vermitteln; dabei soll vor allem auf persönliche Aussprache der Betroffenen hingewirkt werden. Es ist jedoch nicht Aufgabe des KES, Beschwerden der Erziehungsberechtigten entgegenzunehmen, zu beraten und weiter zu verfolgen; sondern er muss die Erziehungsberechtigten an den Schulleiter ggf. an das Staatliche Schulamt verweisen.