Unterrichtsbefreiung

Der Antrag auf Unterrichtsbefreiung ab einem vollen Schultag muss von der Lehrkraft und von der Schulleitung genehmigt werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss spätestens eine Woche vorher bei der Klassenlehrkraft abgegeben werden.

Arztbesuche oder andere Termine, die nur wenige Unterrichtsstunden betreffen und alternativlos während der Unterrichtszeit stattfinden müssen, werden mit der Klassenlehrkraft abgeklärt und müssen von dieser genehmigt werden.

Es werden grundsätzlich keine Anträge zur Urlaubsverlängerung genehmigt (günstigere Flugpreise, vorgezogene oder verlängerte Ferien etc.).

Falls der Flug ohne Absprache mit uns bereits gebucht wurde, sind auch anfallende Stornokosten für gebuchte Flüge innerhalb der Schulzeit kein Grund für eine Befreiung vom Unterricht.